Novellierung des Online-Casino-Gesetzes in Nordrhein-Westfalen schreitet voran
Geschrieben von Drew Weber · 8.8.2026

Novellierung des Online-Casino-Gesetzes in Nordrhein-Westfalen schreitet voran
Die nordrhein-westfälische Landesregierung hat einen Gesetzentwurf zur Änderung des Online-Casino-Gesetzes (OCG NRW) in den Landtag eingebracht, der bestimmte Vorgaben des Glücksspielstaatsvertrags 2021 umsetzen soll. Der Entwurf sieht unter anderem Regelungen vor, die das Live-Streaming von Dealer-Spielen aus stationären Casinos ermöglichen, während gleichzeitig Anpassungen bei den Lizenzierungsverfahren für laufende und vergangene Betriebe vorgesehen sind. Der Entwurf durchlief seine erste Lesung im Mai 2026 und erhielt am 10. Juli 2026 eine Empfehlung aus dem zuständigen Ausschuss, wodurch das Verfahren in die nächste Phase eintrat.Ursprung und Zielsetzung der Anpassungen
Der Glücksspielstaatsvertrag 2021 bildet die übergeordnete Grundlage für die Regelungen in den Ländern, und Nordrhein-Westfalen setzt mit dem vorliegenden Entwurf Teile dieser Vereinbarung in Landesrecht um. Die vorgesehenen Änderungen betreffen insbesondere die Übertragung von Spielen mit menschlichen Dealern aus physischen Spielbanken in den Online-Bereich. Gleichzeitig werden Bestimmungen zur Lizenzvergabe für Anbieter präzisiert, die bereits vor oder während der aktuellen Übergangsphase tätig waren. Der Entwurf trägt damit der Tatsache Rechnung, dass der technische Fortschritt und die Marktentwicklung eine Aktualisierung der bestehenden Vorschriften erfordern.
Die konkreten Neuregelungen im Überblick
Ein zentraler Punkt des Gesetzentwurfs besteht darin, dass Anbieter künftig Live-Streams von Tischspielen aus landbasierten Casinos in Nordrhein-Westfalen in ihre Online-Plattformen integrieren dürfen. Diese Übertragungen müssen dabei den Sicherheits- und Aufsichtsstandards des Staatsvertrags entsprechen. Darüber hinaus werden die Lizenzierungsregeln so angepasst, dass für bestimmte Betriebsformen Übergangsregelungen und nachträgliche Genehmigungsverfahren möglich werden. Der Text des Entwurfs liegt als Drucksache MMD18-18505 vor und wurde hier veröffentlicht.
Der Weg durch das parlamentarische Verfahren
Im Mai 2026 erfolgte die erste Lesung des Gesetzentwurfs im Landtag von Nordrhein-Westfalen. Anschließend wurde der Entwurf an die zuständigen Ausschüsse überwiesen, wo er fachlich geprüft und diskutiert wurde. Am 10. Juli 2026 legte der federführende Ausschuss seine Empfehlung vor, die den Entwurf in der vorliegenden Form unterstützt. Damit ist der Weg für die zweite und dritte Lesung sowie die abschließende Abstimmung im Plenum frei. Im August 2026 befindet sich der Entwurf somit in der finalen Phase des Gesetzgebungsprozesses auf Landesebene.

Auswirkungen auf Anbieter und Aufsicht
Die geplanten Änderungen betreffen vor allem Anbieter, die bereits über eine Lizenz nach dem OCG NRW verfügen oder eine solche beantragt haben. Durch die neuen Vorgaben zu Live-Streams aus stationären Einrichtungen eröffnen sich zusätzliche Möglichkeiten für hybride Angebote, die stationäre und digitale Spielformen verbinden. Gleichzeitig müssen Anbieter sicherstellen, dass die Übertragungstechnik und die Spielabläufe den Vorgaben der gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder entsprechen. Die Aufsichtsbehörden erhalten durch die Anpassungen klarere Handlungsspielräume bei der Prüfung von Lizenzanträgen aus der Übergangszeit.
Einordnung in den bundesweiten Rahmen
Der nordrhein-westfälische Entwurf steht in engem Zusammenhang mit den Entwicklungen in anderen Bundesländern, die ebenfalls Teile des Glücksspielstaatsvertrags 2021 in Landesrecht umsetzen. Nordrhein-Westfalen als bevölkerungsstärkstes Land nimmt dabei eine wichtige Rolle ein. Die Regelungen zu Live-Dealer-Spielen aus stationären Casinos könnten Modellcharakter für weitere Länder haben, während die Lizenzierungsanpassungen bundesweit relevante Präzedenzfälle schaffen. Beobachter des Gesetzgebungsprozesses verfolgen die weiteren Schritte daher mit besonderer Aufmerksamkeit.
Ausblick auf die nächsten Schritte
Nach der Ausschussempfehlung vom 10. Juli 2026 wird der Entwurf voraussichtlich in den kommenden Wochen erneut im Plenum beraten. Eine Verabschiedung noch im Sommer 2026 erscheint möglich, sofern keine umfangreichen Änderungsanträge eingebracht werden. Sobald das Gesetz in Kraft tritt, beginnt eine Übergangsfrist, in der Anbieter ihre Systeme an die neuen Vorgaben anpassen müssen. Die zuständigen Behörden bereiten sich bereits auf die Umsetzung der erweiterten Live-Streaming-Regelungen vor.
Fazit
Der Gesetzentwurf zur Änderung des OCG NRW stellt einen wichtigen Schritt bei der Umsetzung des Glücksspielstaatsvertrags 2021 in Nordrhein-Westfalen dar. Durch die Ermöglichung von Live-Streams aus stationären Casinos und die Anpassung der Lizenzierungsverfahren werden bestehende Regelungen an aktuelle technische und marktwirtschaftliche Entwicklungen angepasst. Der weitere Verlauf des parlamentarischen Verfahrens wird zeigen, in welcher Form die Neuregelungen letztlich in Kraft treten.